Corona Hilfspakete

CORONA - HILFSPAKETE 

01 

Umsatzersatz
neu

Aufgrund der Ausweitung des Lockdowns ab 26. Dezember wird auch die Möglichkeit des Umsatzersatzes für Dezember an die neuen Gegebenheiten angepasst. Dadurch soll auch wieder jenen, die durch die Verschärfungen direkt betroffen sind (z.B.: Einzelhandel und körpernahe Dienstleister), die Möglichkeit gegeben werden, diese Hilfe zu nutzen. Der Antrag kann ab 29. Dezember  bis voraussichtlich 20 Jänner gestellt werden. 

02 

Verlustersatz
neu


Gefördert werden Unternehmer die zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021 einen Verlust erleiden und Ihr Unternehmen vor dem 16.09.2020 gegründet haben

Der Antrag kann nur von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter gestellt werden

03

Grundumlage -  nur für Niederösterreicher bis 31.12.2020

  • SIE zahlen die Grundumlage 2020 laut    Vorschreibung ein.
  • SIE investieren mindestens das 1 ½-fache dieser Summe bei einem oder mehreren Betrieben mit Standort in Niederösterreich.
  • SIE bekommen dafür max. 100% Ihrer Grundumlage +50% Bonus rückerstattet.

04 

Investitionsprämie 
bis 28.02.2021


Gefördert werden Neuinvestitionen zb.:
  • Geringwertige  Wirtschaftsgüter  
  • Gebäude
  • Elektroauto und  E-Bike
  • Liste Förderbare Fahrzeuge 
Mindestinvestitionssumme € 5.000,-

Nicht gefördert werden;
PKW, LKW, Schiffe, Luftfahrzeuge etc.

05

Fixkostenzuschuss

Unternehmen aller Größen bekommen zwischen 25 und 75% ihrer Fixkosten bezuschusst, wenn der Umsatzeinbruch wegen Covid-19 mindestens 40% beträgt. Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem Umsatzausfall.


Antrag durch Profidelis möglich

06

Gastronomie Gutscheine und Absetzbarkeit für Geschäftsessen

Ab 1. Juli bis Ende 2020 werden Geschäftsessen zu 75% absetzbar sein, (Bisher 50%) Steuerfreie Essensgutscheine  erhöhen sich für Arbeitnehmer von 4,40 auf 8 € pro Arbeitstag

keine Förderrichtlinien

Profidelis wird Ihre Förderung beim nächsten Steuerausgleich berücksichtigen

07

Steuerfreie Bonuszahlung 

Zulagen und Bonuszahlungen an Dienstnehmer, die aufgrund der COVID-19 Krise vom Arbeitgeber zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 202 bis zu 3.000 € steuerfrei. Ihre Personalverrechnerin Fr. Böswarth und Fr. Träxler beraten sie gerne. 


Auszahlung ab sofort mit Begründung möglich

08

Härte-Fonds 2


Die Zahlung soll auf das Firmenkonto erfolgen, und kann unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei sein.


09

Familienhärtefonds

Für Menschen in Kurzarbeit oder Arbeitslosig- keit. Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.


10

Gesichtsmasken II Verkauf Umsatzsteuerfrei

Das Finanzministerium erlässt vorübergehend die Umsatzsteuer auf Atemschutzmasken. 
Der Gesetzesentwurf wird in Kürze rückwirkend Inkraft treten,  Bitte setzen sie sich für Fragen mit Ihrer Bilanzbuchhalterin in Verbindung.

11

Gesichtsmasken I - nur für Niederösterreicher

gefördert wird die Anschaffung von fünf Visieren pro Unternehmen mit jeweils 5 €.
Die Visiere müssen von NÖ Betrieben produziert werden.


Bezugsquellen .- Liste zum downloaden

12

Exsistenzsicherungsfonds - nur für Niederösterreicher

Abhängig von Umsatzrückgang
bis zu 5.000 €


13

Stundungen

Finanzamt
Sozialversicherung SVS
Gebietskrankenkasse

Antrag übernehmen wir für sie, bitte schreiben sie uns ein Mail an 
office@profidelis.at

14

AWS Fixkostenzuschuss

Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens, wenn diese binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen

15

Kredit - Umsatzrückgang

In Höhe von max. 3 Monatsumsätzen
Kreditzinssatz beträgt 1%
90 % Bundesgarantie

Antrag bei der Hausbank ab 8 April möglich
 

16

Kredit - Überbrückung

Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmitteln


17

Kurzarbeit

Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen (nicht saisonbedingten) Störungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

ab 1. Oktober Kurzarbeit III: 
Die neu Kurzarbeit dauert sechs Monate und sieht eine Mindestarbeitszeit von 30 Prozent vor.

Ihre Personalverrechnerin unterstützt sie gerne beim Ausfüllen und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Share by: