Aufgrund der Ausweitung des Lockdowns ab 26. Dezember wird auch die Möglichkeit des Umsatzersatzes für Dezember an die neuen Gegebenheiten angepasst. Dadurch soll auch wieder jenen, die durch die Verschärfungen direkt betroffen sind (z.B.: Einzelhandel und körpernahe Dienstleister), die Möglichkeit gegeben werden, diese Hilfe zu nutzen. Der Antrag kann ab 29. Dezember bis voraussichtlich 20 Jänner gestellt werden.
Unternehmen aller Größen bekommen zwischen 25 und 75% ihrer Fixkosten bezuschusst, wenn der Umsatzeinbruch wegen Covid-19 mindestens 40% beträgt. Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem Umsatzausfall.
Gastronomie Gutscheine und Absetzbarkeit für Geschäftsessen
Ab 1. Juli bis Ende 2020 werden Geschäftsessen zu 75% absetzbar sein, (Bisher 50%) Steuerfreie Essensgutscheine erhöhen sich für Arbeitnehmer von 4,40 auf 8 € pro Arbeitstag
keine Förderrichtlinien
Profidelis wird Ihre Förderung beim nächsten Steuerausgleich berücksichtigen
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Steuerfreie Bonuszahlung
Zulagen und Bonuszahlungen an Dienstnehmer, die aufgrund der COVID-19 Krise vom Arbeitgeber zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 202 bis zu 3.000 € steuerfrei. Ihre Personalverrechnerin Fr. Böswarth und Fr. Träxler beraten sie gerne.
Für Menschen in Kurzarbeit oder Arbeitslosig- keit. Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.