Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Tut uns leid. Beim Senden Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Vorsteuerabzug für E-Bikes
Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen, Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder (E-Bikes oder Selbstbalance-Roller) und normale Fahrräder anzubieten, wird ab 2020 auch für diese der Vorsteuerabzug bei unternehmerischer Nutzung möglich sein.
Kein Sachbezug, keine Umsatzsteuer
Selbst wer die Elektro-Bikes und –Fahrräder ab 2020 auch privat nutzt, muss für den Eigengebrauch nicht wie sonst üblich eine Umsatzsteuer entrichtet werden und auch kein Sachbezug. Die dafür notwendige Verordnung liegt fertig zur Unterschrift beim Finanzminister.