Für die Ratenzahlung wird ein „Zwei-Phasen-Modell“ geschaffen:
• Phase 1:
Ratenzahlung bis 06/2022 insgesamt 15 Monate.
Die Beantragung ist so konzipiert, dass die Bewilligung durch die Finanzverwaltung rasch, großzügig und unkompliziert erfolgt.
• Phase 2:
Ratenzahlung bis 03/2024 insgesamt 36 Monate.
Voraussetzung ist die Begleichung von 40% des überwiegend COVID 19 bedingten Rückstandes während der Phase 1. Zusätzlich wird es besondere Dokumentationsverpflichtungen geben.
Ihre Steuerassistent unterstützt und berät Sie gerne! Ihr Ansprechpartner: