Die steuerlichen Erleichterungen umfassen folgende Maßnahmen:
Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 (bis auf Null)
Stundungen, die nach dem 15. März 2020 aufgrund von Covid-Betroffenheit bewilligt wurden und am 1. Oktober 2020 auslaufen, werden automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert. In diese Verlängerung werden auch alle Abgaben einbezogen, die bis zum 25. September 2020 auf dem Abgabenkonto verbucht wurden. Zwischen 15. März 2020 und 15. Jänner 2021 werden keine Stundungszinsen festgesetzt. Danach beträgt der Stundungszinssatz 2 % und wird schrittweise angehoben (alle zwei Monate Erhöhung um 0,5 %).
Für Abgaben mit Fälligkeit zwischen dem 15. März 2020 und 31. Oktober 2020 sind keine Säumniszuschläge festzusetzen.
Profidelis übernimmt für Ihre Klienten gerne auf Wunsch jeden Antrag zur sofortigen Entlastung.
Referenzen: Woom Bike, Do & Co, Ascom Austria, Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...