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Corona Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
Liegt der Grund der Entgeltfortzahlung in einer Erkrankung an COVID-19 oder in einer behördlich angeordneten Quarantäne oder Absonderung, besteht Anspruch auf Vergütung für den Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz (§ 32)
für alle Arbeitnehmer
für Betriebe mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern
Antrag per Post, Fax oder Mail
Die Auszahlung erfolgt binnen 2 Wochen nach Feststellung der Anspruchsberechtigung
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