Corona Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
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Corona Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
Liegt der Grund der Entgeltfortzahlung in einer Erkrankung an COVID-19 oder in einer behördlich angeordneten Quarantäne oder Absonderung, besteht Anspruch auf Vergütung für den Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz (§ 32)
- für alle Arbeitnehmer
- für Betriebe mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern
- Antrag per Post, Fax oder Mail
- Die Auszahlung erfolgt binnen 2 Wochen nach Feststellung der Anspruchsberechtigung
Ihre Personalverrechnerin unterstützt und berät Sie gerne! Ihre Ansprechpartnerin:
Referenzen: Woom Bike, Do & Co, Ascom Austria, Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...