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Innergemeinschaftliche Lieferungen
Neben den bisherigen Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung einer innergemeinschaftlichen Lieferung – ig Lieferung ist nun zusätzlich erforderlich, dass dem Lieferer die UID-Nummer des Abnehmers mitgeteilt und die Lieferung in die ZM aufgenommen wurde; zwei neue materiell-rechtliche Voraussetzungen wurden geschaffen!
Tipp:
Wenn der Erwerber im Zeitpunkt der ig Lieferung eine UID-Nummer beantragt, diese allerdings noch nicht erhalten hat, kann die ig Lieferung dennoch als steuerfrei behandelt werden, wenn der Erwerber die UID-Nummer tatsächlich erhält und dem Lieferer nach der Erteilung mitteilt.
Tipp
Da der UID-Nummer künftig materiell-rechtliche Bedeutung zukommt, ist auch im Hinblick auf die Gewährung des Vorsteuerabzuges die laufende Überprüfung der UID-Nummer und Dokumentation der Abfrage (2.Stufe) zu empfehlen.
Konsignationslager
Die Regelung über Konsignationslager – also solche Lager in anderen Mitgliedsstaaten, wohin Unternehmer steuerfrei liefern können – wird ab 1.1.2020 EU-weit einheitlich geregelt; diese Regelung entspricht weitgehend der österreichischen Regelung.