Kleinunternehmer haben ab 2020 eine zusätzliche Möglichkeit, eine einfache Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer zu beantragen. Voraussetzungen dafür sind:
• Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler) oder aus Gewerbebetrieb
• Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
• Die Umsätze übersteigen 35.000 Euro nicht. Es gibt jedoch eine einmalige Toleranzgrenze von 40.000 Euro innerhalb von fünf Jahren
• Das Wahlrecht kann pro Betrieb gewählt werden.
Ausgenommen von der Pauschalierung sind Tätigkeiten eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit mehr als 25 Prozent Beteiligung, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände.
Welche Pauschalen gelten:
Die Betriebsausgaben werden mit folgenden Prozentsätzen der Betriebseinnahmen pauschaliert: 45 Prozent bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben und 20 Prozent bei Dienstleistungsunternehmen. Bei Mischbetrieben richtet sich das Pauschale nach dem höheren Umsatz.
Referenzen: Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...