Die Anmeldung hat vor Arbeitsantritt zu erfolgen. Mehr dazu bitte unter § 33 und § 41 ASVG.
Die Abmeldung hat innerhalb von 7 Tagen der Gebietskrankenkasse vorzuliegen. Was es sonst noch in Bezug auf Ansprüche, ASVG, Pflichten und Fristen zu beachten gibt bitte unter § 41 ASVG.