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Registrierkassen - Jahresbeleg
Bei Verwendung einer Registrierkasse sind Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, welche den Schutz vor Manipulation der gespeicherten Daten sicherstellen sollen.
Bitte denken Sie daran den Jahresbeleg zum Abschluss 31.12.2020 fristgerecht bis 15. Februar 2021
über FinanzOnline zu übermitteln.
Sofern die Registrierkasse über die technische Ausstattung verfügt, kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermitteln werden. In diesem Fall sind Ausdruck und Aufbewahrung des Belegs nicht notwendig. Sollten Sie keinen Internetzugang und kein Smartphone besitzen, haben sie die Möglichkeit uns den Beleg zu mailen und wir senden diesen für sie an das zuständige Finanzamt.
Ihre Steuerassistent unterstützt und berät Sie gerne im Detail Ihr Ansprechpartner: