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10%iger Steuersatz für Reparaturdienstleistungen
Für kleinere Reparaturdienstleistungen (inklusive Ausbesserungen und Änderungen) gilt künftig der ermäßigte Steuersatz in Höhe von zehn Prozent. Davon umfasst sind unter anderem Fahrrädern, Schuhe, Lederwaren und Kleidung.
Ihre Bilanzbuchhalterin unterstützt und berät Sie gerne! Ihre Ansprechpartnerin: