10%iger Steuersatz für Reparaturdienstleistungen
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10%iger Steuersatz für Reparaturdienstleistungen
Für kleinere Reparaturdienstleistungen (inklusive Ausbesserungen und Änderungen) gilt künftig der ermäßigte Steuersatz in Höhe von zehn Prozent. Davon umfasst sind unter anderem Fahrrädern, Schuhe, Lederwaren und Kleidung.
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Referenzen: Woom Bike, Do & Co, Ascom Austria, Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...