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Änderungen beim Onlineversandhandel ab 2021
Bei einem Betrieb eines Webshops sind einige Besonderheiten zu beachten.
Werden Waren von einem Unternehmer an einen privaten Kunden oder an einen Abnehmer ohne eigene UID Nummer in ein anderes EU-Land verkauft, so unterliegen diese Verkäufe derzeit der österreichischen Umsatzsteuer, solange die Lieferschwelle des jeweiligen EU-Landes nicht überschritten wird. Alternativ kann auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet werden.
Ab 2021
sollen für Versandhandelsumsätze keine Lieferschwellen mehr zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass Unternehmer die Umsatzsteuer der jeweiligen Zielländer in Rechnung stellen. müssen. Damit diese Neuerung zur Vereinfachung führt, wird ein sogenannter EU-One-Stop-Shop
eingeführt und die Steuerschuld zentral über dieses Portal gemeldet und entrichtet werden.