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Verlängerung 5%iger Steuersatz
Per 1.7.2020 wurde coronabedingt ein ermäßigter Steuersatz von 5% für Restaurant- und Cateringleistungen, Beherbergungsleistungen (Hotellerie, Camping) und den Publikations- sowie Kulturbereich eingeführt. Diese Regelung war bis 31.12.2020 befristet.
Der 5%-ige Steuersatz wird nunmehr für alle vorstehend angeführten Leistungen bis 31.12.2021 verlängert.
Ausgenommen von der Verlängerung sind Zeitungen und andere periodische Druckschriften, für die ab 1.1.2021 wieder der 10%-ige Steuersatz gelten wird
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