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Verlustersatz COVID - 19
Am 17. Dezember wurde die
Richtline
zum Verlustersatz veröffentlicht! Hier kann der Ersatz von Verlusten, die in den Betrachtungszeiträumen zwischen 16.09.2020 - 30.06.2021 anfallen, aufgrund einer Verlustprognose oder im Nachhinein beantragt werden. Die Höhe der Ersatzrate beträgt bis zu 90%.
Zu den Voraussetzungen zählen:
Unternehmensgründung vor dem 16.09.2020
Umsatzausfall von mind. 30%
Verlust
Es darf kein Fixkostenzuschuss in Anspruch genommen worden sen.
Es darf für diesen Zeitraum kein Umsatzersatz in Anspruch genommen worden sein
Antrag muss durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter gestellt werden
Ihre Bilanzbuchhalterin unterstützt und berät Sie gerne im Detail Ihre Ansprechpartnerin: