Verlustersatz COVID - 19
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Verlustersatz COVID - 19
Am 17. Dezember wurde die
Richtline
zum Verlustersatz veröffentlicht! Hier kann der Ersatz von Verlusten, die in den Betrachtungszeiträumen zwischen 16.09.2020 - 30.06.2021 anfallen, aufgrund einer Verlustprognose oder im Nachhinein beantragt werden. Die Höhe der Ersatzrate beträgt bis zu 90%.
Zu den Voraussetzungen zählen:
- Unternehmensgründung vor dem 16.09.2020
- Umsatzausfall von mind. 30%
- Verlust
- Es darf kein Fixkostenzuschuss in Anspruch genommen worden sen.
- Es darf für diesen Zeitraum kein Umsatzersatz in Anspruch genommen worden sein
- Antrag muss durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter gestellt werden
Ihre Bilanzbuchhalterin unterstützt und berät Sie gerne im Detail Ihre Ansprechpartnerin:
Referenzen: Woom Bike, Do & Co, Ascom Austria, Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...